Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch wird von uns nur in Ausnahmefällen durchgeführt.
Auch für den chirurgischen Eingriff gilt bei uns die Grenze der 9. Schwangerschaftswoche.
Beim chirurgischen Eingriff bekommen Sie bei uns eine Vakuumaspiration unter einer Ultrakurznarkose, keine „Auskratzung“. Aus medizinischen und psychohygienischen Gründen kombinieren wir den medikamentösen Abbruch mit dem chirurgischen. Der Ablauf gleicht demnach dem medikamentösen Abbruch, allerdings setzen wir Sie, sobald der Abgang mit Kontraktionen beginnt, unter eine kurze Vollnarkose und saugen die Gebärmutterhöhle mittels Vakuumaspiration ab. Die Kombination trägt zur maximalen Schonung der Psyche der Frau bei und vermeidet die Spätfolgen, die eine instrumentelle Auskratzung hervorrufen kann.
Wir beraten Sie gerne anonym.