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Anonymität und Datenschutz beim Schwangerschaftsabbruch

Viele Frauen haben Angst, dass ein Schwangerschaftsabbruch „irgendwo“ aufscheint – bei der Krankenkasse, im elektronischen Akt oder im Berufsumfeld.
Das ist verständlich – und hier ist die klare Antwort:

Ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich kann völlig anonym erfolgen.

  • Der Abbruch wird nicht an Ihren Arbeitgeber gemeldet.
  • Er wird nicht in einem für Dritte einsehbaren elektronischen Krankenakt gespeichert.
  • Er ist völlig entkoppelt von Ihrer Sozialversicherung – es erfolgt keine automatische Meldung an die Krankenkasse.
  • Sie benötigen keine e-card, wenn Sie das nicht möchten.

In meiner Ordination bzw. in den mit uns kooperierenden Einrichtungen kann der Schwangerschaftsabbruch auf privater Basis erfolgen.
Das bedeutet konkret:

  • Keine Abrechnung über die Krankenkasse
  • Keine Verbindung zu Ihrem Versicherten-Konto
  • Ihre Daten bleiben im Rahmen der gesetzlichen Dokumentationspflicht intern und vertraulich.

Nach außen hin ist nicht erkennbar, aus welchem Grund Sie bei uns waren.
Wenn Sie es wünschen, besprechen wir im Vorfeld genau,

  • welche Daten erfasst werden müssen
  • und wie wir Ihre Anonymität bestmöglich schützen.